Amalgamverbot ab dem 01.01.2025

Amalgamverbot ab dem 01.01.2025

Seit 01. Januar 2025 ist Amalgam in der Europäischen Union als Füllungsmaterial verboten. Diese Entscheidung basiert auf umwelt- und gesundheitspolitischen Erwägungen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Auswirkungen dieser Regelung:

 

Keine gleichwertige Alternative verfügbar

Derzeit gibt es keine gleichwertige Alternative zu Amalgamfüllungen. Die Kassenleistung umfasst ein selbstadhäsives Material, wie beispielsweise Glasionomerzement, das bislang überwiegend als provisorische Füllung verwendet wurde. Diese Materialien sind jedoch nur für kleine Defekte geeignet und bieten nicht die gleiche Haltbarkeit wie Amalgam.

Für eine langfristig stabile und ästhetische Versorgung sind hochwertige Alternativen wie Komposit- oder Keramikfüllungen empfehlenswert. Da diese nur teilweise oder gar nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Sie übernimmt je nach Tarif einen Großteil der Kosten für langlebigere Füllungen und kann helfen, finanzielle Belastungen zu reduzieren. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über passende Versicherungstarife zu informieren, um im Bedarfsfall optimal abgesichert zu sein.

 

Kein Austausch intakter Amalgamfüllungen erforderlich

Das Verbot gilt ausschließlich für neue Füllungen. Bereits vorhandene, intakte Amalgamfüllungen müssen nicht ausgetauscht werden, solange keine medizinische Notwendigkeit besteht.

 

Wegfall der Sonderregelung für Schwangere und Kinder

Bisher gab es eine Sonderregelung, die den Einsatz von Amalgam für Schwangere sowie für Kinder unter 15 Jahren untersagte. Diese Sonderregelung entfällt mit dem generellen Verbot, sodass keine Ausnahmen mehr bestehen.

Für weitere Informationen oder individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Wann ist ein Austausch sinnvoll?

  • Bei beschädigten oder undichten Amalgamfüllungen – Wenn die Füllung Risse hat oder Karies darunter entsteht, sollte sie ersetzt werden.
  • Bei Unverträglichkeiten oder allergischen Reaktionen – Manche Menschen reagieren empfindlich auf Amalgambestandteile.
  • Ästhetische Gründe – Keramikfüllungen sind zahnfarben und unauffälliger als das dunkle Amalgam.
  • Langfristige Haltbarkeit – Hochwertige Keramikfüllungen bieten eine lange Lebensdauer und eine hohe Stabilität.

 

Wann ist kein Austausch nötig?

  • Bei intakten Amalgamfüllungen – Es besteht kein Grund, eine funktionierende Füllung ohne medizinische Notwendigkeit zu entfernen.
  • Wenn kein Karies oder Bruch vorliegt – Der Austausch birgt immer ein gewisses Risiko für den Zahn, da beim Entfernen Substanz verloren gehen kann.

 

Sie besitzen Amalgamfüllungen und möchten sich unverbindlich beraten lassen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre persönlichen Fragen im Detail zu beantworten. Vereinbaren Sie sich hierfür gerne einen Termin in unserer Praxis: Zur Terminvergabe.

Ihre Zahnarztpraxis Dr. Hofmann + Steinwandt.

 

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